Persönliches, Zuchtordnung meines Vereins, HD / ED/OCD Ausswertungen und vieles mehr...
 

 

                

Einige persönliche Dinge die für mich wichtig sind bei der Auf- Zucht:

 

Das Wichtigste:

 Ist ......das es meiner Akira dabei gut geht und Sie absolut fit ist.

Ein verlässlichen und guten  Tierarzt an unserer  Seite  zu haben,

an dieser Stelle, Danke Frau Dr . Seibert und Frau Dr. Möhrke

Meine Familie 24 Stunden ,10 Wochen lang  im Ernstfall Zeit hat !!!!!!

Das heißt das meine Mama mir den kompletten Haushalt samt Kinder und Mann

 abnimmt.

Das ist eine harte Nuss , aber meine Mama ist wirklich ein Schatz !!!!!!

 So das ich , alle Zeit der Welt für meine Zwerge und Aki habe.

Wir beide lieben aber auch die Stunden mit den Welpen in den wir ungestört

 über Gott und die Welt quatschen können und das mit Alibi!!!!! Hi Hi......

Shila unsere Zweithündin darf in dieser Zeit auch nicht zu kurz kommen .

Um Sie kümmert sich dann Klaus und meine Schwägerin ( Spaziergänge ec.)

ansonsten ist sie mittendrin.

                                              

                    Meine  Mama                     &                     ihr Klaus                                      

 

Ich schlafe in dieser Zeit erst mit im Raum und anschließend davor ..

die pinkeln einen sonst ins Bett ......die Zwerge.

Unsere Akira wird ihre Wurfkiste im Wohnzimmer haben , da sie

sehr auf mich bezogen ist und alle anderen Räume nicht so zentral sind,

so hat sie mich immer im Auge und kann sich wohlbehütet um ihre Zwerge

kümmern.

 Meine Welpen dürfen ab der 4 Woche  stundenweise im ganzen Haus

ihr Unwesen treiben , damit sie wirklich  alles kennen lernen.

Ansonsten sind sie im Wohnzimmer  und im Wintergarten untergebracht.

Ich prägen sie sehr früh auf ihren Namen und auf einen bestimmten Piff.

 Auch das tragen eines Halsbandes lernen sie bei mir kennen.

Ich fahre auch Auto mit den Zwergen damit das auch kein Problem für sein wird.

 

Ich ernähre meine Hunde mit biologisch artgerechtem Futter , womit ich

bis jetzt nur 100% gute Erfahrungen gemacht habe.

Trockenfutter wird aber auch gegeben ,damit ist es Ihnen überlassen

wie sie dann selbst füttern möchten. Ich  gebe ein gutes Buch über

das "Barfen "mit und informiere euch in den Welpenaufzuchtwochen 

umfassend über Ernährung.

Wir dokumentieren fast täglich die Geschehnisse rund um den

Wurf auf unserer Homepage , damit ihr alles verfolgen könnt.

Besucher dürfen allerdings erst ab der 4 Woche zu uns , aber dann

so oft sie möchten.

Ein vorheriges Kennen lernen ist sowieso absolute Pflicht!

 

Menschen mit Mandelentzündung oder Herpes

möchte ich bitten uns erst zu besuchen wenn sie wieder fit sind!!!!!

 

Ihr brauchen auch nicht 20 Jahre Hund Erfahrung haben

um einen Welpen zu bekommen. Das Wissen um

seine Eigenschaften und Bedürfnisse und Diese erfüllen

können und wollen reicht aus ........was nicht zu unterschätzen ist!

Ich freu mich über jedes Gespräch das ich über diese tolle

Hundrasse führen kann.....ruft einfach an.               

           

Gern könnt ihr die Telefonnummern der Rudelchefs bei mir erfragen und selbst mit Ihnen

quatschen und Euch austauschen 0231-876003

 

 

Der Welpe kommt entwurmt, gechipt , geimpft  mit

hochwertigem Futter für eine Woche, Halsband/ Leine und

Papieren des VDRR.eV samt Kuscheldecke, Barfbuch, Spielzeug

 und Welpenmappe zu Euch , oder ihr holt ihn ab.

 

Warum wir noch mal den gleichen Deckrüden genommen haben ?

Weil das bisherige Ergebnis supergut ist. Egal wohin der Rüde bis jetzt  hingedeckt hat.

Er gibt sein tolles Extereur weiter , was schlicht  für uns der Hammer ist.

Keine Ridgefehler.

Keine Dermoid Sinus.

Vom Wesen her sind alle sehr ausgeglichen und ruhige Vertreter ihrer Rasse und

das obwohl sie ja alles erst ein Jahr sind.

2 Hunde  Shila/ Ashura sind auf Grund von Unfällen schon geröntgt worden und

 deren HD , ED, und OCD spontan Auswertung , also fern aller Bewertungen sondern einfach nur

 betrachtet sind super, laut Tierklink in Osnabrück und Bernau.

Andere Würfe sind auch schon ausgewertet siehe VDRR eV.

Ich finde es wichtig zu wissen das die Welpen bei richtigem Umgang tolle Partner werden können,

 allein von ihren Anlagen her in Sachen Wesen und Temperament und gesund sein werden soweit wir

 darauf verantwortungsvoll Einfluss nehmen konnten.( Ahnenforschung)

 

So das war es von mir ,nun noch den trockenen aber  absolut

 interessanten uns sehr wichtigen Rest .

Mona

 

        Nachfolgend findet ihr :

        Fell-Farben ,Besonderheiten des Ridge  ec.

Auswertung der Röntgenbilder HD/ED/OCD,

 und  Auswertung der Schilddrüse und

 die Zuchtordnung meines Vereins des VDRR.eV , an die ich mich halte.

 

Farben beim Rhodesian Ridgeback
Light Wheaten

 (l w)

Wheaten (w)
Red Wheaten

(r w)

Dark Red Wheaten (drw)
Black

               

 

Fehlfarben beim Rhodesian Ridgeback

 

Blue (als Welpe)
Blue (Gesicht)
Blue (Hinten)
Black -Wheaten

    

 

Auswertungen zur Hüftgelenks Dysplasie (HD)

Schweregrade

Üblicherweise wird zwischen fünf verschiedenen Schweregraden unterschieden.


 

HD-frei HD-Übergang HD-leicht HD-mittel HD-schwer Land
HD-A1
HD-A
HD-A2
HD-B1
HD-B
HD-B2
HD-C1
HD-C
HD-C2
HD-D
 
HD-E FCI
0 negativni 1 hranicni 2 lehky 3 stredni 4tezky Slowenien
Excellent
Good
Fair
Borderline
Mild Moderate Severe Amerika
0
1-3
4-6
7-8
9-12
13-18
>18 >18 GB
Negatif
geheel gaaf
niet geheel gaaf
 
Transitional case
TC
Licht positiv Positiv Positiv
optima forma
Niederlande
Utmärkt
U.A.
I II III IV Schweden
0-2 3-6
 
7-9
10-12
13-18 >18 Schweiz

Anmerkung:

I

Im VDRR e.V. dürfen nur folgende Verpaarungen vorgenommen werden:

HD-A X HD-A
HD-A X HD-B

 

 

Auswertungen zur Ellenbogen  Dysplasie (ED)

 

Nach der International Elbow working Group wird die ED je nach Ausmaß der Erkrankung in drei klinische Stadien eingeteilt. Hierbei wird lediglich der Schweregrad der Arthrose über das Ausmaß der Knochenzubildungen (Osteophyten) beurteilt. Das Auftreten spezifischer Läsionen (FCP, IPA, OCD) wird lediglich vermerkt, nicht jedoch für die Klassifizierung verwendet:

Schweregrad Kriterien
Grad 0: Normal frei keine Osteophyten oder Sklerose
Grad I: Milde Arthrose Osteophyten kleiner als 2 mm oder Sklerose der Gelenkfläche (Incisura trochlearis) der Elle
Grad II: Moderate Arthrose Osteophyten zwischen 2 und 5 mm groß
Grad III: Schwere Arthrose Osteophyten größer als 5 mm

Anmerkung:FCP und IPA werden hier beim VDRR e.V. eingestuft!

Anmerkung:

I

Im VDRR e.V. dürfen nur Verpaarungen mit ED-0 (frei) vorgenommen werden:

 

Auswertungen OCD an der Schulter und an den Ellenbogen

 

Anmerkung:

I

Im VDRR e.V. dürfen nur Verpaarungen mit OCD- frei vorgenommen werden:

 

Auswertungen der Schilddrüse:

Dem Hund wird Blut (Serum) entnommen und einem veterinärmedizinischen Labor (z.B. Biocontrol ) zugeschickt und es werden folgende Werte bestimmt:

Thyreoglobulin Auto AK: Dieser Wert muss negativ sein

Thyroxin, freies (FT4)l: Dieser Wert muss zwischen 0,6 und 1,8 ng/dl sein.

TSH: Dieser Wert muss bis 0,3 ng/ml liegen.

 

Anmerkung:

I

Im VDRR e.V. dürfen nur Verpaarungen mit normal funktionierende Schilddrüse vorgenommen werden:

 

Der Ridge:

 

Die Besonderheit dieser Rasse ist der "Ridge" auf dem Rücken, der durch Haare gebildet wird, die in Gegenrichtung zum übrigen Fell wachsen. Dieser Ridge, der als DAS besondere Kennzeichen dieser Rasse angesehen werden muss, beginnt hinter den Schultern breit und verjüngt sich bis zu Schwanzwurzel.
Er sollte klar abgegrenzt sein, unmittelbar hinter den Schultern beginnen und sich bis
oder über die Lenden erstrecken.
 


 

                        
 


 

Der korrekte Ridge:
 


 


Symmetrisch,    2 sich gegenüberliegende Crowns, korrekte Länge.


 


Der unkorrekte Ridge:



1.  Unterkante Crowns (Box) mehr als 1/3 der Gesamtlänge des Ridge
2.   Ridge mit 3 Crowns (Wirbel)
3.   Crowns liegen nicht parallel
4.   Ridge mit 1 Crown
5.   Ridge mit 4 Crowns
6.   Ridge mit korrekten Crowns aber falscher Länge
7.   Ridge mit korrektem Crowns (falsch in der Rückenmitte)

 

 



 

 
 
 
 
Der Verein
Zuchtordnung
 

§ 1 Zuchtziel

Die Aufgabe des gegründeten VDRR e.V. ist das Wesen und das Erscheinungsbild der Rasse, entsprechend dem Standard der FCI und die Gesundheit des Rhodesian Ridgeback zu bewahren und zu fördern (siehe Satzung des VDRR).

§ 2 Allgemeine Zuchtbestimmungen

Es darf nur mit reinrassigen, gesunden und wesensfesten Rhodesian Ridgeback gezüchtet werden.

Das Alter der Hündin vor Verpaarung muss mindestens 24 Monate betragen, das Alter des Rüden mindestens 18 Monate.

§ 3 Zuchtstättenvoraussetzung

Zwingerhaltung oder ähnliche Haltung der Elterntiere und Welpen ist nicht gestattet. Die Aufzucht der Welpen muss im Wohnbereich der Familie in einem Raum mit Heizung und Fenster stattfinden. Ab der 4. Woche haben die Welpen direkten Zugang zu einem begrenzten Freigelände.

Der Zuchtwart des VDRR oder ein von ihm Beauftragter überprüft die Aufzuchtsbedingungen der einzelnen Zuchtstätten. Bei Anmeldung eines Kennel  ist der Zuchtwart des VDRR oder ein von ihm Beauftragter zur Erstbesichtigung verpflichtet.

§ 4  Gesundheitsüberprüfung der Zuchttiere vor der Zuchtzulassung

Für die Zuchttiere des VDRR ist eine röntgenologische Begutachtung der Hüftgelenke, der Schulter und der Ellenbogen nötig. Der Gutachter ist Dr. Bernd Tellhelm, Frankfurterstr. 108, 35392 Gießen, als Obergutachter wird Dr. Witteborg, Neue Str. 57, 29640 Schneverdingen bestimmt. Auf den Röntgenunterlagen muss die Chipnummer des Hundes und das Datum unveränderbar zu versehen sein.

HD (Hüftgelenkdysplasie)

Hunde mit dem Ergebnis HD-A (frei) oder HD-B (Übergangsform) werden zu Zucht zugelassen. Hunde mit HD-B dürfen nur mit HD-A beurteilten  Hunden verpaart werden. Tiere mit den Ergebnissen HD-C (leichte HD), HD-D (mittlere HD) und HD-E (schwere HD) sind von der Zucht ausgeschlossen.

ED (Ellenbogengelenksdysplasie)

Es darf nur mit Tieren von ED-0 (frei)  gezüchtet werden. Tiere mit ED-1; ED-2 und ED-3 sind von der Zucht ausgeschlossen. Wird eine Zuchtzulassung älterer Tiere beantragt, wird hier nach degenerativen Gelenk Veränderungen von einem Gutachter differenziert.

OCD (Osteochondrosis dissecans)

Es darf nur mit OCD freien Tieren gezüchtet werden. Die Aufnahmen zu den Untersuchungen dürfen nicht länger als 3 Monate vor der Begutachtung erstellt sein.

Schilddrüse

Schilddrüsenhormon-Bestimmung (T4) im Blut. Normal liegt der T4-Wert bei 20 bis 46 nmol/l; bei Hypothyreose ist er niedriger als 6 nmol/l. (Grenzwertfestlegung erfolgt durch das untersuchende Labor) muss eine fachtierärztliche Untersuchung erfolgen. Kranke Tiere sind von der Zucht ausgeschlossen.,
 

Herz

Das Herz wird durch eine Auskultation (Bei der Auskultation des Herzens wird zwischen Herztönen und Herzgeräuschen differenziert, wobei die Qualität und Lautstärke der Geräusche auf Schädigungen des Klappenapparates oder Defekte der Herzscheidewand (ASD, VSD) deuten kann. Reibegeräusche geben Hinweise auf eine Entzündung des Herzbeutels (Perikarditis)auf mögliche Anomalien untersucht. Bei unklarem Befund muss eine fachtierärztliche Untersuchung erfolgen. Kranke Tiere sind von der Zucht ausgeschlossen.

Hämophilie

Sobald der Gentest zur Erkennung von Hämophilie von Fr. Dr. Pfeifer entwickelt wurde, wird er Pflicht für alle Zuchthündinnen und Zuchtrüden.

 

§ 5 Mängel, die eine Zuchtzulassung ausschließen

- der Hund erfüllt nicht die oben genannten Gesundheitskriterien

- Dermoid Sinus

- fehlerhafter Ridge (Crowns dürfen maximal 1 cm versetzt sein)

- Kieferanomalien (z.B. Vorbiss, Rückbiss, Kreuzbiss),

- Zahnfehler (das Fehlen von mehr als 2 ersten Prämolaren)

- angeborene Anomalien

- Unter- oder Übergröße laut Standard (maximal 2 cm Toleranz),

- offensichtliche Wesensfehler, die bei der ZZP festgestellt werden.

- Rüden mit nur einem Hoden

- angeborene Wirbelsäulenveränderungen (z.B. Keilwirbel oder Blockbildung)

§ 6 Zuchtzulassungsprüfung (ZZP)

Die Zuchtzulassungsprüfung muss auf einer Veranstaltung der VDRR oder durch

einen Zuchtwart der VDRR vorgenommen werden.

Die Zuchtzulassungsprüfung besteht aus einer eingehenden Untersuchung des

Exterieur des Hundes, sowie einem Wesens- und Verhaltenstest.

Nach der Untersuchung von Größe, Größenverhältnis, Gang und Winkelung sowie

Zahnstellung erfolgt ein Verhaltenstest des Hundes.

Dieser wird unter möglichst realistischen Bedingungen durchgeführt, um die

Sozialverträglichkeit des Hundes zu testen. Der Inhalt entspricht im

wesentlichen den Anforderungen der offiziellen Begleithund-Prüfung (BH ohne Freifolge) und deren Abfolge.

Hunden mit bereits bestandener BH wird diese als Verhaltenstest anerkannt.

 § 7 Zucht

7.1 Inzestzucht

Inzestzucht ist verboten

7.2 Künstliche Besamung

Eine künstliche Besamung ist mit vorheriger Genehmigung des Hauptzuchtwartes erlaubt. Bedingung: Die Hündin muss vorher durch eine natürliche Paarung und einer natürlichen Geburt Welpen zur Welt gebracht haben.

7.3.Mindest- und Höchstalter der Zuchttiere

Zuchttieren müssen mindestens 24 Monate (Hündin) bzw. 18 Monate (Rüde) alt sein. Das Höchstalter für die Zuchtverwendung bei Hündinnen liegt bei 8 Jahren. Es sind höchstens 4 Würfe im Leben einer Hündin zulässig.

7.4 a) Häufigkeit der Zuchtverwendung bei Hündinnen

Es ist nur 1 Wurf innerhalb von 12 Monaten erlaubt. Stichtag ist der Wurftag. Nach einer Schwerstgeburt (z.B. Kaiserschnitt) erfolgt eine Belegungspause von mindestens 3 Zyklen. Nach einer wiederholten Schnittgeburt ist die Hündin aus der Zucht zu nehmen.

7.4 b) Häufigkeit der Zuchtverwendung bei Rüden

Deckrüden des VDRR dürfen nur 4 Deckakte pro Jahr haben. Jeder Deckakt muss per Deckschein dem VDRR mitgeteilt werden.

7.5 Wurfstärke

Eine Begrenzung der Wurfstärke ist mit § 1 des TierSchG nicht zu vereinbaren.

 

7.6 Anzahl der Würfe pro Jahr

Jeder Züchter/ Kennel darf nicht mehr als zwei Würfe pro Jahr großziehen. Das Aufziehen von zwei Würfen gleichzeitig ist verboten.

 § 8 Zuchtverbot

Nachträgliches Zuchtverbot

Hunde mit nachträglich festgestellten genetischen oder anderen

Zuchtausschließenden Mängeln sind - trotz früher ausgesprochener

Zuchttauglichkeit - sofort von der Zucht auszuschließen.

Nachträgliches Zuchtverbot wird z.B. erteilt:

-         wenn die Hündin eine wiederholte Schnittgeburt hat

-         wenn die Hündin oder der Rüde Überträger von Hämophilie ist

§ 9 Verwendung von Auslandsrüden und Rüden mit ZZP eines anderen Vereins

Diese Hunde werden ab einem Alter von 24 Monaten zur Zucht zugelassen, wenn die

Anforderungen der bereits erhaltenen ZZP der des VDRR entsprechen oder

zusätzliche Untersuchungen vor der Deckerlaubnis begutachtet wurden.

§10 Pflichten des Züchters

10.1 Kennelbuch

Jeder Züchter führt ein Kennelbuch, in dem die Kennel Zulassungsurkunde, ausgefüllte Vordrucke über den Geburtsverlauf, die Wurfgröße und für jeden Welpen ein unverwechselbar gekennzeichnetes Aufzuchtsprotokoll enthalten sind. Hierzu gehören auch die Wurfabnahmeprotokolle. Dies ist für jeden Wurf entsprechend einzufügen. Das Kennelbuch ist dem zuständigen Zuchtwart auf Anforderung jederzeit zur Einsichtnahme auszuhändigen.

10.2 Mitteilung von Deckakten

Alle Deckakte werden der Geschäftsstelle per Deckschein innerhalb von acht Tagen mitgeteilt.

10.3 Mitteilung von Würfen

Alle Würfe werden der Geschäftstelle innerhalb von acht Tagen schriftlich mitgeteilt. Der Zuchtrüdenbesitzer erhält diese Mitteilung in Kopie.

10.4 Anmeldung und Eintragung in das Zuchtbuch

Alle Züchter des VDRR sind verpflichtet, ihre Würfe zur Eintragung zu melden. Eingetragen werden alle Hunde, die die Voraussetzungen dieser ZO gemäß § 4 und §6 erfüllen. Bei der Wurfabnahme ist der Wurfeintragungsantrag vom Züchter ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen. Eingereicht werden:

- Original-Ahnentafel, bei der ersten Belegung eine Kopie aller Seiten des Abstammungsnachweises der Hündin;
Fotokopie aller Seiten der Ahnentafel des

Deckrüden;

- ausgefüllte und vom Deckrüdenbesitzer unterzeichnete Deckbescheinigung

- Nachweise über die Zuchttauglichkeit des Deckrüden bzw. der Mutterhündin gemäß § 4 oder §6 der ZO.

10.5 Eigentum

Als Züchter eines Hundes gilt der Eigentümer der Hündin zur Zeit ihrer Belegung.

Der Eigentümer muss gleichzeitig auch der Besitzer sein. Mietzuchtverhältnisse sind nicht zulässig, ebenso Zuchtabtretungen.

§ 11 Pflichten des Deckrüdeneigentümers

11.1 Deckbuchführung

Jeder Deckrüdeneigentümer hat ein Deckbuch zu führen, in das fortlaufend

einzutragen ist:

- Zu- und Abgänge von Deckrüden mit Angaben des Wurftages, Zuchtbuchnummer,
Tätowierungsnummer bzw. Chipnummer sowie Größe und Farbe des Hundes

- Angaben über die Zuchttauglichkeit nach § 6 der ZO sowie Anschrift des

Besitzers der belegten Hündin;

- Decktage;

- Wurfergebnisse.

 

11.2 Deckbescheinigung

Den Eigentümern der belegten Zuchthündin ist eine Deckbescheinigung unverzüglich
nach erfolgtem Deckakt auszuhändigen.

11.3 Meldung an den Zuchtwart

Der Eigentümer des Rüden meldet Deckakte innerhalb von acht Tagen dem Zuchtwart.

§ 12 Wurfabnahme

Die Wurfabnahme erfolgt nach der 7. Woche. Bei der Wurfabnahme vermerkt der zuständige Zuchtwart oder eine vom VDRR benannte Person die Untersuchungsergebnisse im Wurfabnahmebericht. Chipnummer, Impfungen sowie sichtbare Mängel des Welpen werden hier festgehalten. Jedem Welpenkäufer ist vom Züchter unaufgefordert der Wurfabnahmebericht des betreffenden Welpen vorzulegen und auszuhändigen. Kann die Wurfabnahme aus Gründen, die der Züchter zu verantworten hat, nicht erfolgen, so sind hierdurch entstehende Kosten (z.B. erneute Anfahrt etc.) vom Züchter zu tragen.

§ 13 Zuchtbuch

13.1 Einrichtung zur Erhaltung und Förderung der Zucht

Die Zuchtbuchführung obliegt dem Zuchtbuchsamt. Das Zuchtbuch muss genaue Angaben über die einzelnen Hunde enthalten, unabhängig von deren Zuchtverwendung.

13.2 Eintragung in das Zuchtbuch

Im Zuchtbuch eingetragen werden alle Würfe unter Angabe der Zahl der Welpen, Aufführung der Totgeburten, der getöteten Welpen (unter Nennung des Grundes) und der bis zur Beantragung der Eintragung verendeten Welpen. Ferner werden alle erkennbaren Erbfehler und Mängel aufgeführt. Umfang der Zuchtbucheintragung: Die Zuchtbucheintragungen müssen drei Generationen umfassen, dabei sind aufzuführen: Name der Hunde, Zuchtbuchnummer, Geschlecht, Zuchttauglichkeitsnachweis, Siegertitel, abgelegte Leistungsprüfungen.

§ 14 Ahnentafel

14.1 Eigentumswechsel

Ahnentafel und Hund sind untrennbar. Bei Verkauf eines Hundes ist die Ahnentafel dem Käufer ohne jede Nachzahlung auszuhändigen. Jeder Eigentumswechsel eines Hundes muss auf der Ahnentafel an vorgeschriebener Stelle vermerkt werden. Die Eintragung des Vermerkes hat durch den abgebenden Eigentümer zu geschehen, der den Vermerk mit seiner Unterschrift bestätigt.

14.2 Ungültigkeitserklärung

In Verlust geratene Ahnentafeln können für ungültig erklärt werden. Nach Veröffentlichung auf der Homepage des VDRR fertigt die Zuchtbuchstelle nach sorgfältiger Prüfung des Antrages und der Beweise über den Verlust der Ahnentafel eine Zweitschrift gegen Gebühren.

14.3 Beantragung von Ahnentafeln

Die Ausstellung von Ahnentafeln ist unverzüglich nach der Wurfabnahme beim Zuchtwart zu beantragen. Dem Antrag auf Ausstellung sind beizufügen:

- Originalahnentafel der Hündin;

- Kopie der Ahnentafel des Deckrüden;

- Deckbescheinigung;

- Wurfeintragungsantrag

14.4 Wurfeintragungsgebühren

Die Wurfeintragungsgebühren sind in der Gebührenordnung des VDRR festgesetzt.

§ 15 Verschiedenes

15.1 Decktaxe

Die Festsetzung der Decktaxe ist ausschließlich Angelegenheit zwischen Züchter und Deckrüdeneigentümer. Um Differenzen zu vermeiden, wird eine schriftliche Abmachung empfohlen.

§ 16 Verstöße gegen die ZO

Die Überwachung dieser ZO obliegt dem Zuchtwart und dem Vorstand des VDRR. Wegen des Verstoßes gegen die Zuchtbestimmungen kann der Vorstand folgende Maßnahmen beschließen:

1. Erteilung einer Verwarnung;

2. Ablehnung der Eintragung eines Wurfes;

Gegen die verhängte Maßnahme kann das betroffene Mitglied binnen einer
Ausschlussfrist von einem Monat ab deren Bekanntgabe Beschwerde beim
Schieds-Amt einlegen.

§ 17 Änderungen der ZO

Änderungen der ZO bedürfen grundsätzlich einer Zweidrittel-Mehrheit der

Mitgliederversammlung.

                                                                                             

Stand 26.01.2008

 

 


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       18.03.2009 20:20